Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für Deutschland Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage, müssen Einreisende bestimmte Vorschriften beachten. Die Bundesländer haben jeweils Quarantäneverordnungen für Ein- und Rückreisende nach Deutschland aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands erlassen, um Übertragungen des Corona-Virus zu unterbinden. Grundlage für die Quarantäneverordnungen in den Bundesländern ist eine Musterverordnung.
Die Regelungen sind relevant für die Behandlung von urlaubsrückkehrenden Mitarbeitern in den Unternehmen aber auch für die Neueinstellung ausländischer Mitarbeiter sowie für Gäste, die aus dem Ausland einreisen. Es kommt dabei nicht auf die Staatsangehörigkeit des Einreisenden an.
Weiterführende Informationen zu Einreisebeschränkungen, Quarantäne-Vorschriften und Covid-19-Tests finden Sie beim Auswärtigen Amt, siehe www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468