Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Bei Überschreiten der Beihilfegrenze: Wichtige Fragen zur Rückzahlung der KfW-Kredite geklärt

Für alle gastgewerblichen Betriebe, die durch Inanspruchnahme der Hilfsprogramme „Überbrückungshilfe 1“, „Novemberhilfe“ oder durch KfW-Kredite die Beihilfegrenze von 800.000 Euro überschreiten, gibt es nun die Möglichkeit, KfW-Kredite zurückzubezahlen, so dass die Novemberhilfe nicht gekürzt wird.

Da der KfW-Schnellkredit und die Kredite des KfW-Sonderprogramms in Höhe ihres vollen Darlehensbetrags beihilferechtlich gewertet werden, kann es dazu kommen, dass manchen Betrieben die ihnen zustehenden Zuschüsse gekürzt werden. Das liegt daran, dass sowohl die angesprochenen KfW-Kredite, wie auch die November- und Dezemberhilfe als Beihilfe nach „Bundesregelung Kleinbeihilfe“ gewährt werden und die Summe auf maximal 800.000 Euro je Betrieb begrenzt ist.

Der DEHOGA hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass aufgenommene  KfW-Kredite nun zurückbezahlt werden können und ihr Beihilfewert wieder für nicht zurückzahlbare Zuschüsse wie die Novemberhilfe frei wird.

Nachfolgend finden sich dazu relevante Fragen und Antworten, die der DEHOGA mit Herrn Reinhart Gumlich, Key Account Manager Multiplikatoren der KfW, abgestimmt hat.

1. Kann ein KfW Schnellkredit mit weiteren Förderkrediten kombiniert werden?

Antwort: Der KfW Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 30.06.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 keinen weiteren KfW-Kredit beantragen. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit 2020 (078) ist ausgeschlossen.

Zulässig ist eine  Kombination des KfW Schnellkredits mit Kreditprogrammen der Bundesländer. Dabei ist die beihilferechtliche Obergrenze von 800.000 Euro zu beachten.

2. Kann ein zweiter KfW Schnellkredit beantragt werden?

Antwort: Es dürfen nur höchstens zwei Anträge und diese dann bei derselben Hausbank gestellt werden. Dabei ist die beihilferechtliche Obergrenze von 800.000 Euro zu beachten.

3. Kann ein zweiter KfW Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

Antwort: Es gibt keine Beschränkungen der Anzahl der Antragstellungen im Rahmen der jeweiligen Programmrichtlinien. Der Verzicht auf die Risikoprüfung  durch die KfW ist jedoch auf Kredite von 3 Mio. € pro Unternehmen begrenzt.        

4.  Kann ein ausgezahlter KfW Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?

Antwort: Ja ein KfW Schnellkredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Beihilfewert wieder frei.

5. Kann ein ausgezahlter KfW Kredit des KfW Sonderprogramms (z.B. Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?

Antwort: Ja ein KfW Unternehmerkredit  (mit Laufzeit länger 6 Jahre) kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Beihilfewert wieder frei.

6. Wenn der KfW Schnellkredit zurückgegeben wurde, kann dann ein  weiterer KfW Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

Antwort: Dies geht nur, wenn der KfW Schnellkredit vollständig und am Stück zurückbezahlt wurde.

7. Kann bei einem KfW Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre, nach Bewilligung die Laufzeit auf unter 6 Jahre verkürzt werden?

Antwort: Eine Laufzeitverkürzung ist hier nicht möglich