Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober beziehungsweise 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung bis einschließlich 31. Oktober 2020 gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Beihilferegelungen (für alle Programme)
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMWi zum erweiterten Beihilferahmen (vom 28.01.2021)