Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Corona-Regelungen in den Bundesländern

Die für Hotellerie und Gastronomie, Veranstaltungen, Clubs und Diskotheken und viele andere Bereiche geltenden Einschränkungen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich – abhängig von den Corona-Verordnungen der Länder – mitunter erheblich.

Auf der rechten Seite finden Sie gegebenenfalls verschiedene Übersichten zu für das Gastgewerbe wichtigen Aspekten, die in den jeweiligen Corona-Länderverordnungen geregelt sind, stichpunktartig dargestellt. Über das Menü auf der linken Seite können Sie im Detail nachschauen, was im einzelnen Bundesland gilt.

Wir haben für Sie jeweils die aktuelle Landesverordnung verlinkt und außerdem die für das Gastgewerbe relevanten Aspekte zusammenfassend erläutert. Alle diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert, sobald in einem Bundesland Änderungen aufgrund einer neuen Landesverordnung gelten. Dargestellt wird immer nur die aktuell geltende und veröffentlichte Verordnung. Wir arbeiten intensiv daran, die Darstellung der Regelungen der Bundesländer stets so aktuell wie möglich zu halten.

In vielen Bundesländern gibt es seitens des jeweiligen DEHOGA-Landesverbandes und/oder der Landesregierung zusätzliche Informationen, z.B. FAQ oder spezielle Hygienekonzepte für das Gastgewerbe. Diese finden Sie unter dem jeweiligen Bundesland verlinkt, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Für DEHOGA-Mitglieder halten deren jeweilige Landesverbände weitere Informationen, Praxishilfen etc. bereit. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren jeweiligen Landesverband.

 

Neues Infektionsschutzgesetz ab 20. März 2022, Hot-Spot-Regelungen ab dem 02. April 2022:

Der Bundestag hat am 18. März 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das seit dem
20. März gilt. Mit dem Gesetz wurden umfangreiche Lockerungen der Coronamaßnahmen beschlossen, die auch das Gastgewerbe betreffen. Bis zum 02. April bestand eine Übergangsfrist, in der die Länder die Möglichkeit hatten, ihre bislang verordneten Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise aufrechtzuerhalten.

Seit dem 02. April können die Bundesländer - je nach Infektions- und Risikolage - Corona-Maßnahmen für das Gastgewerbe wie z.B. Maskenpflichten, Abstandsregelungen oder Kontaktbeschränkungen nur noch in sogenannten Hot-Spot-Gebieten vorsehen.