Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz oder gegen die jeweilige Landesverordnung Bußgelder bzw. Geld- oder Freiheitsstrafen drohen können.
Baden-Württemberg - Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes sind in Baden-Württemberg die gesetzlich vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen (Zugangsregelungen, Maskenpflicht etc.) für das Gastgewerbe wegfallen.
Die aktuellen Corona-Zahlen für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
Zum Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg geht’s hier.
GRUNDSÄTZLICH
- Für das Gastgewerbe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr.
- Das heißt: Zur Zeit bestehen keine coronabedingten Einschränkungen in gastronomischen Betrieben, in Clubs und Diskotheken, in Hotels oder auf Veranstaltungen.
- Gastronom:innen / Hotelinhaber:innen / Veranstalter:innen / Betreiber:innen können jedoch für ihre Gaststätte / Räumlichkeiten / Veranstaltungsorte / Betriebe etc. eine Maskenpflicht oder anderweitige Auflagen selbst festgelegt haben.
- Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort, ob Regelungen bestehen und was gegebenenfalls zu beachten ist.
GASTRONOMIE
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen, in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben.
- Im Einzelfall können die Gastronom:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
CLUBS / DISKOTHEKEN
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen in Clubs und Diskotheken.
- Im Einzelfall können die Betreiber:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
VERANSTALTUNGEN
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht, Kapazitäts- oder andere Beschränkungen bei Veranstaltungen.
- Im Einzelfall können die Veranstalter:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
HOTELLERIE / BEHERBERGUNG
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen / Masken- und Testpflicht oder andere Beschränkungen, in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen.
- Im Einzelfall können die Betreiber:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
III. Fragen & Erläuterungen
Land Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie hier.
IV. Weitere Informationen