Schleswig-Holstein – Corona-Bekämpfungsverordnung
II. Was gilt aktuell
Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes sind in Schleswig-Holstein die gesetzlich vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen (Zugangsregelungen, Maskenpflicht etc.) für das Gastgewerbe wegfallen.
Die aktuellen Corona-Zahlen für das Land Schleswig-Holstein finden Sie hier.
GRUNDSÄTZLICH
- Für das Gastgewerbe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr.
- Das heißt: Zur Zeit bestehen keine coronabedingten Einschränkungen in gastronomischen Betrieben, in Clubs und Diskotheken, in Hotels oder auf Veranstaltungen.
- Gastronom:innen / Hotelinhaber:innen / Veranstalter:innen / Betreiber:innen können jedoch für ihre Gaststätte / Räumlichkeiten / Veranstaltungsorte / Betriebe etc. eine Maskenpflicht oder anderweitige Auflagen selbst festgelegt haben.
- Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort, ob Regelungen bestehen und was gegebenenfalls zu beachten ist.
GASTRONOMIE
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen, in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben.
- Im Einzelfall können die Gastronom:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
CLUBS / DISKOTHEKEN
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen in Clubs und Diskotheken.
- Im Einzelfall können die Betreiber:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
VERANSTALTUNGEN
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht, Kapazitäts- oder andere Beschränkungen bei Veranstaltungen.
- Im Einzelfall können die Veranstalter:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
HOTELLERIE / BEHERBERGUNG
- Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen / Masken- und Testpflicht oder andere Beschränkungen, in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen.
- Im Einzelfall können die Betreiber:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.
III. Fragen & Erläuterungen
Land Schleswig-Holstein: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie hier.
IV. Weitere Informationen