Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Betriebsschließung und Mietminderung

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für Deutschlands Gastgewerbe verheerend. Die Hotels, Restaurants, Eventcaterer, Bars, Kneipen und Discotheken waren die ersten, die die Folgen der Coronavirus-Ausbreitung in Europa zu spüren bekommen haben, und werden in ihrer Gesamtheit die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Zigtausende Betriebe sind aufgrund der behördlichen Anordnungen unverschuldet in existenzielle Nöte geraten und gehören zweifelsohne zu den Hauptbetroffenen der Corona-Krise.


Entschädigungsansprüche gegenüber den Kommunen
Haben Hoteliers und Gastronomen Anspruch auf staatliche Entschädigung in Folge des Lockdowns? Die Rechtslage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ist außerordentlich komplex. Bereits kurz nach den ersten Betriebsschließungen im März hat der DEHOGA deshalb ein Rechtsgutachten zu möglichen Entschädigungsansprüchen wegen Betriebsschließungen und -einschränkungen in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Entschädigungsansprüche aufgrund der coronabedingten staatlichen Maßnahmen, die die Betriebe des Gastgewerbes in besonderem Maße getroffen haben, bestehen können.

Interessierte DEHOGA-Mitglieder wenden sich bitte an Ihren DEHOGA-Landesverband.


Hilfe über Betriebsschließungsversicherungen
Zahlen Versicherungen für Corona-Schäden? Mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Versicherungen und Fallkonstellationen lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Fakt ist, viele Unternehmer haben Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, um für diesen Ernstfall gerüstet zu sein. Ihre nachvollziehbare Erwartungshaltung darf nicht enttäuscht werden. Der DEHOGA appelliert daher an die Versicherer, entsprechend der vereinbarten Verträge schnell und unbürokratisch zu regulieren. Es geht um die Existenz Tausender Betriebe. Aber es geht auch um das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft.

HIER geht es zu den FAQs zur Betriebsschließungsversicherung.

HIER geht es zur Pressemitteilung vom 6. April 2020 „Betriebsschließungsversicherung: Es steht viel auf dem Spiel es geht um Vertrauen und Existenzen".

Ansprüche auf Miet- und Pachtminderung
Es bestehen gute Gründe für die Annahme, dass im Fall einer behördlich angeordneten Schließung von Betrieben die Geschäftsgrundlage der jeweiligen Miet-bzw. Pachtverträge im Sinne von § 313 BGB gestört sein kann. Mit Unterstützung einer externen Anwaltskanzlei finden Sie hier eine Einschätzung zur aktuellen Rechtslage sowie eine Übersicht über mögliche Handlungsoptionen. Wir weisen jedoch auch ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

HIER geht es zum DEHOGA-Merkblatt „Mögliche Ansprüche auf Miet-/Pachtreduzierung aufgrund der Corona-Krise“.

Unabhängig vom Einzelfall mahnte der DEHOGA eine gesetzliche Klarstellung zum Recht auf Mietminderung in Zeiten der Corona-Pandemie an, damit Vermieter und Mieter zu einem fairen Interessenausgleich bei Mieten und Pachten finden. Zugleich wäre es notwendig, dass die Verwertung von Mietsicherheiten während der Corona-Pandemie untersagt wird.

Der DEHOGA begrüßt die von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts und drängt auf eine Verabschiedung noch während des Dezember-Lockdowns. Die Initiative sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten. (Hier finden Sie die zugehörige Pressemitteilung)

Musterschreiben an Verpächter o. Vermieter - Dieser Antrag umfasst alle in Betracht kommenden Ansprüche, nicht nur nach Infektionsschutzgesetz.

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Fragen und Antworten. Sie sollen gastgewerblichen Betrieben als eine erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Die Antworten auf die Fragen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen. Auch können die Antworten zu medizinischen Fragen und möglichen Auswirkungen keine Beratung durch einen Facharzt oder die zuständigen Fachbehörden ersetzen.