Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA-Information zum Thema Mehrwertsteuersenkung und Preise im Gastgewerbe

Merkblatt reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 1.7.2020, Stand 26.02.2021

Was ist Sache?

Bereits Ende April hatten sich die Koalitionäre auf die auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie verständigt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.

Am 3. Februar 2021 hat der Koalitionsausschuss entschieden, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% zu senken, da Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren können.

Der DEHOGA fordert eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung unter Einbeziehung der Getränke.

Worum geht es?

Begründung der Mehrwertsteuersenkung

  • Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist eine steuerpolitische Maßnahme zur Stärkung der Gastronomie. Die Absenkung der Mehrwertsteuer begründete Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 23. April 2020 wie folgt:

    „Wir wollen, dass die Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeibußen durch die Corona-Krise betroffen sind, gut aus der Krise kommen. Deshalb sorgen wir für eine weitere gezielte steuerliche Entlastung für die Zeit nach der Krise, wenn die Umsätze wieder steigen.“

    Auch im Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 2020 wurde die Steuersenkung wie folgt begründet:

    „Die Liquidität wird verbessert und steuerliche Entlastungen können in Anspruch genommen werden.“

  • Das Gastgewerbe ist eine der hauptbetroffenen Branchen der CoronaKrise. Die gastgewerblichen Betriebe waren die ersten, die geschlossen werden mussten oder nur sehr stark eingeschränkt durch Lieferservice und Mitnahmegeschäft Umsätze erzielen konnten. Einige Branchensegmente werden noch lange Zeit geschlossen bleiben müssen. Auch nach den erfolgten Lockerungen können aufgrund der geltenden Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen auf lange Sicht nur sehr viel weniger Gäste bewirtet und damit nur geringere Umsätze erzielt werden.

  • Der reduzierte Mehrwertsteuersatz hilft den Betrieben, die massiven Umsatzausfälle aufgrund der Corona-Auflagen zumindest ein wenig zu kompensieren. Mittelfristig hilft die Steuersenkung, hohe coronabedingte Kreditverbindlichkeiten zu tilgen sowie gestundete Sozialabgaben und Steuern zurückzahlen zu können.

Mehrwertsteuersenkung und Preise

  • Die Kalkulation der Preise ist originäre Aufgabe des Unternehmers. Das bedeutet, er allein trifft die Entscheidung darüber, ob er zum 1. Juli Anpassungen der Preise vornimmt oder nicht. Oder ob er einzelne Aktionsangebote offeriert, um neue Zielgruppen zu gewinnen. Dabei wird der Unternehmer die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens, seine Verpflichtungen und die Kostenentwicklung berücksichtigen. Der DEHOGA kann und darf hier keine Empfehlungen oder Prognosen abgeben.

  • Vielfältige Faktoren beeinflussen die Preisbildung. Dazu gehören die  fixen wie variablen Kosten: Wareneinsatzkosten, Personalkosten, Pacht plus Nebenkosten. Aktuell ist darauf hinzuweisen, dass die Einkaufspreise für Lebensmittel durchschnittlich um 4,8 Prozent gegenüber den Vorjahreswerten gestiegen sind (Obst: +11 Prozent, Fleisch: +9,3 Prozent, Gemüse: +6,5 Prozent, laut Statistischem Bundesamt im April 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat).

  • Die Einhaltung der Abstandsgebote führt zu erheblichen Kapazitätseinbußen, so dass deutlich weniger Gäste bewirtet werden können. Die Unternehmer müssen zudem in erheblichem Umfang in die coronabedingten Schutz- und Hygienemaßnahmen investieren. 

  • Die Betriebe befinden sich in einer besonderen Notlage. Die allermeisten Restaurants und Hotels waren über zwei Monate geschlossen bei Null-Umsätzen und weiterhin hohen laufenden Kosten. Trotz Neustart kämpfen die Unternehmer weiterhin um das wirtschaftliche Überleben und den Erhalt der Arbeitsplätze. Die Corona-Auflagen wie Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen, noch einmal deutlich erhöhte Hygienestandards sowie neue Dokumentations- und Registrierungspflichten bedeuten viel höhere Aufwendungen bei gleichzeitig massiven Umsatzverlusten und steigenden Kosten. Hinzukommen die vielfältigen Verpflichtungen aufgrund von coronabedingten Kreditverbindlichkeiten oder Stundungen.

  • Im Gastgewerbe zählt nicht nur der Preis, sondern vor allem das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis. Und das ist in unserer Branche gerade im internationalen Vergleich außerordentlich attraktiv. Es kommt auf das Ambiente, die Einrichtung und Ausstattung unserer Betriebe an, auf echte Wohlfühlatmosphäre sowie die Produkt- und Servicequalität.

Einschätzung der Wirtschaftsforschung

Der Ökonom Christian Odendahl vom Centre of European Research (CER) erklärt den beabsichtigten Mechanismus der Mehrwertsteuersenkung so: 

„Die Hauptwirkung einer solchen vorübergehenden Senkung besteht darin, dass Verbraucher ohnehin geplante Anschaffungen vorziehen – also zum Beispiel ein neues Sofa nicht erst in ein oder zwei Jahren, sondern jetzt kaufen." Dieser Effekt werde sich wahrscheinlich vor allem bei sogenannten langlebigen Konsumgütern zeigen, also bei teuren Anschaffungen wie Autos oder Möbeln.

Odendahl sieht in der Mehrwertsteuersenkung eine „Mischung aus Konjunkturimpuls und Solvenzhilfe für betroffene Unternehmen. Schließlich müssten Restaurants pro Gast mehr verdienen, solange sie nur einen Teil ihrer Tische nutzen können.“