Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Merkblatt reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 1.7.2020, Stand 26.02.2021
Bereits Ende April hatten sich die Koalitionäre auf die auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie verständigt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.
Am 3. Februar 2021 hat der Koalitionsausschuss entschieden, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% zu senken, da Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren können.
Der DEHOGA fordert eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung unter Einbeziehung der Getränke.
Der Ökonom Christian Odendahl vom Centre of European Research (CER) erklärt den beabsichtigten Mechanismus der Mehrwertsteuersenkung so:
„Die Hauptwirkung einer solchen vorübergehenden Senkung besteht darin, dass Verbraucher ohnehin geplante Anschaffungen vorziehen – also zum Beispiel ein neues Sofa nicht erst in ein oder zwei Jahren, sondern jetzt kaufen." Dieser Effekt werde sich wahrscheinlich vor allem bei sogenannten langlebigen Konsumgütern zeigen, also bei teuren Anschaffungen wie Autos oder Möbeln.
Odendahl sieht in der Mehrwertsteuersenkung eine „Mischung aus Konjunkturimpuls und Solvenzhilfe für betroffene Unternehmen. Schließlich müssten Restaurants pro Gast mehr verdienen, solange sie nur einen Teil ihrer Tische nutzen können.“