Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
(Berlin, 24. November 2020) „Bei der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch muss endlich Klarheit darüber geschaffen werden, wann die Antragstellung für die Novemberhilfe möglich ist und vor allem, wann die Auszahlung erfolgt“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), mit Blick auf das Spitzentreffen zur Corona-Lage.
„Wenn unsere Betriebe ein Sonderopfer erbringen, damit die übrige Wirtschaft möglichst wenig belastet wird und die Schulen offenbleiben können, ist es nur konsequent, dass die finanziellen Ausfälle schnellstmöglich entschädigt werden“, macht Zöllick deutlich.
Gleiches gelte für die angekündigte Verlängerung des Lockdowns bis 20. Dezember. „Wenn die Politik am Mittwoch eine weitere Schließung von Hotels und Restaurants beschließt, muss es zeitgleich auch eine Zusage zur Fortführung der Hilfen geben. Aus der Novemberhilfe muss eine Dezemberhilfe werden.“ Ausdrücklich begrüßt der DEHOGA, dass die Ministerpräsidenten diese Unterstützung in ihrem Beschlussentwurf bereits vorgesehen haben.
Zu ersten Überlegungen, gastgewerbliche Betriebe nur über die Weihnachtsfeiertage zu öffnen, erklärt der DEHOGA-Präsident. „Restaurants und Hotels sind keine Garagen, die man nach Belieben auf- und zusperren kann. Für fünf Tage lohnt sich die Öffnung für die große Mehrheit der Betriebe nicht.“ Nach den Wochen der Schließung müssten die Betriebe vorbereitet und dekoriert werden, der Einkauf hochwertiger Lebensmittel sei zu organisieren und der Personaleinsatz zu planen. „Spätestens am 7. Dezember sollte Klarheit bestehen, was für Weihnachten und Silvester gilt.“ Die Betriebe benötigten Planungssicherheit.